Frage von Anette L. • 18.04.2024
Antwort ausstehend von Lisa Paus Bündnis 90/Die Grünen
Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung sollen durch die allgemeine Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für alle Kinder und Ehegatten erweitert werden.
Eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht wäre als möglicher Schritt nur unter engen Voraussetzungen möglich, um überhaupt Erfolg auf eine Zulassung zu haben.
Auch wenn wir das Selbstbestimmungsgesetz inhaltlich entschieden ablehnen, ist das Gesetz unserer Einschätzung nach nicht verfassungswidrig.
Über die Finanzierung der Familienstartzeit gibt es noch keine abschließende Einigung.